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Neue Zuzahlungen ab 1.7.97


Die neuen Zuzahlungen scheinen etwas Unsicherheit zu verursachen, deshalb von unserer Seite die genauen Informationen zu den neuen Regelungen. In Wirklichkeit sind es 3 verschiedene Regelungen, die auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten werden. Hinzu kommt, daß einige Einzelheiten noch nicht geklärt sind.

Die reguläre Zuzahlung erhöht sich von 10% auf 15%

Automatische Erhöhung der Zuzahlung wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht

Jede Kasse kann die Zuzahlung individuell erhöhen

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Die reguläre Zuzahlung erhöht sich von 10% auf 15%

Diese Regelung ist sehr einfach: Die bisherige Zuzahlung von 10% erhöht sich ab dem 1.7.97 auf 15%. Noch nicht geklärt ist die Übergangsregelung, also was mit laufenden Rezepten passiert. Wahrscheinlich wird es so sein, daß Rezepte, die bereits begonnen worden sind noch zu 10% berechnet werden und Rezepte, die am oder nach dem 1.7. begonnen werden zu 15% berechnet werden.

Automatische Erhöhung der Zuzahlung wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht

Hebt eine Krankenkasse ihren Beitragssatz an, wird automatisch jede Zuzahlung für Versicherte dieser Kasse erhöht. Bei einer Beitragsanhebung einer Kasse um z.B. 0,5% von 13,3% auf 13,8% erhöht sich die prozentuale Zuzahlung um 5% von 15% auf 20%. Der Versicherte hat aber gleichzeitig das Recht, sofort die Kasse zu wechseln.

Obwohl im Gesetz als Stichtag der 11.3.97 genannt wird, ist derzeit noch unklar, ab wann die Regelung gilt. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Auffassung, daß eine Erhöhung erst dann wirksam ist wenn eine beantragte Erhöhung genehmigt ist und dies durch die Krankenkasse bekannt gemacht wird. Da fast alle Ersatzkassen am 10.3.97 eine Erhöhung beantragt haben, um diese Stichtagsregelung zu umgehen, streiten sich derzeit die Zuständigen darüber, ob die angekündigten Erhöhungen vom 10.3. darunter fallen oder nicht. Vorerst sollte man aber die Sichtweise der Kassen übernehmen (weiterhin 10%), da eine gerichtliche Entscheidung noch auf sich warten lassen kann.

Bei der erstmaligen Anwendung dieser Regelung ist eine Übergangsfrist von 2 Monaten vorgesehen, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Da das Gesetz voraussichtlich am 1.7.97 wirksam werden wird, ist also der frühestmögliche Zeitpunkt für die erste Erhöhung der Zuzahlung aufgrund von Beitragserhöhungen der 1.9.97.

Später erhöht sich die Zuzahlung einen Monat nach Erhöhung der Beiträge. Diese Verzögerung soll dazu genutzt werden, alle Betroffenen über die erhöhten Zuzahlung zu informieren.

Aber auch eine Ausnahme gibt es: Beruht die Beitragserhöhung auf Veränderungen im Risikostrukturausgleich, entfällt die automatische Erhöhung der Zuzahlung.

Jede Kasse kann die Zuzahlung individuell erhöhen

Die Selbstverwaltung der Kassen sollte durch das neue Gesetz gestärkt werden. Neben der Möglichkeit Patienten Beiträge zurück zu erstatten, können Kassen für bestimmt Bereiche erhöhte Zuzahlungen festlegen. Eine Kasse könnte z.B. festlegen, daß alle Zuzahlungen im Bereich der Heilmittel auf 25% festgesetzt werden.

Es kann also zu einem ziemlichen Durcheinander kommen. Über kurz oder lang werden die verschiedenen Kassen unterschiedliche Zuzahlungen haben.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Zunächst einmal bleiben wie bisher Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren von der Zuzahlung befreit. Weiterhin bleiben Bezieher niedriger Einkommen, von Sozial- und Arbeitslosenhilfe, BAföG, u. a. ebenfalls wie bisher befreit.

Die Härtefallregelung: Maximal 2% des Jahresbruttoeinkommens müssen für Zuzahlungen aufgewendet werden. Liegt das Bruttojahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (West: 73.800 DM, Ost: 63.900 DM), beträgt die maximale Höhe 4%.

Zusätzlich wird der Schutz chronisch Kranker verbessert: Maximal 1% des Jahresbruttoeinkommens müssen für Zuzahlungen aufgewendet werden. Chronische krank ist jeder, der dauerhaft wegen der selben Krankheit in Behandlung ist und mindestens 1 Jahr Zuzahlenden bis zur Belastungsgrenze von 2% aufbringen mußte.

In die Summe werden alle Zuzahlungen addiert, also auch die für Arzneimittel. Nicht dazu gezählt werden wie bisher die Krankenhauszuzahlungen. (Die Krankenhauszuzahlung wird um 5 DM erhöht und auf maximal 14 Tage pro Jahr begrenzt.)


Mit freundlicher Genehmigung von Physio.de.