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Der IFK-Bundesverband informiert Sendet Mail an IFK-Bundesverband

 

Behandlungszeiten in der ambulanten Physiotherapie

 

Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern des Bundesverbandes selbständiger PhysiotherapeutInnen -

IFK e. V.

in Westfalen-Lippe

IFK, Markus Siebert,

Juli 1997

A. Einleitung:

Um in den aktuellen Preisverhandlungen mit den Krankenkassen sowie in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Debatte aussagekräftiger zu sein, hat der Bundesverband selbständiger PhysiotherapeutInnen - IFK e. V. im April 1997 eine Umfrage unter seinen Mitgliedern in Westfalen-Lippe durchgeführt und diese gebeten, Fragen zur von ihnen vorwiegend praktizierten Behandlungszeit zu beantworten.

Die Höhe der Vergütung für ambulante physiotherapeutische Leistungen ergibt sich ebenso wie weitere Regelungen zum Leistungsumfang und -inhalt aus den Verträgen gem. § 125 SGB V, die die Leistungserbringer bzw. ihre Verbände mit den Krankenkassen schließen.

Dabei wird die Vergütung für eine sog. "Regelbehandlungsdauer" bzw. einen "Richtwert" gezahlt, die eine Spannbreite in der Behandlungszeit zulassen (z. B. "20 bis 30 Minuten").

Es liegt im Wesen der Physiotherapie als personengerichtete Dienstleistung, daß sich die Dauer einer Behandlung immer auch am Gesundheitszustand des Patienten bzw. am Therapieverlauf orientiert. Dennoch ermöglicht die relativ große Spannweite der vertraglich vorgegebenen Behandlungszeit eine grundsätzliche Orientierung einer Physiotherapiepraxis an der oberen oder unteren Grenze dieser Spanne bzw. in ihrer Mitte, was vor allem auch für die Terminplanung entscheidend ist.

Der IFK hat im April 1997 an seine Mitglieder einen Fragebogen verschickt, um die grundsätzliche Behandlungsdauer in den einzelnen Praxen zu erfragen. Dabei wurden folgende Fragen gestellt:

Da die physiotherapeutische Leistungserbringung über unterschiedliche Positionen (z. B. "Krankengymnastische Einzelbehandlung" oder "Manuelle Therapie") erbracht werden kann, welche jeweils einer expliziten Verordnung durch den Arzt bedürfen, wurden die Fragen für mehrere dieser Positionen erhoben.

Es wurden 323 Fragebögen verschickt, wovon 80 ausgefüllt wieder beim IFK eingingen, was einer Rücklaufquote von ca. 25 % entspricht.

Es wurden jedoch nicht alle Fragen durchgängig beantwortet, so daß man nicht von in allen Fällen repräsentativen Ergebnissen sprechen kann.

Dies gilt insbesondere für die Positionen 20703 ("Neuro-Kinder") und 21201 (Manuelle Therapie).

Für die Verwendung der Ergebnisse in der berufspolitischen Diskussion kommt erschwerend hinzu, daß sich in Westfalen-Lippe die Regelbehandlungszeiten zwischen Ersatzkassen (VdAK) und Primärkassen in der Regel unterscheiden.

B: Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Erhebung belegt nachdrücklich, daß die selbständigen Physiotherapeuten in der Dauer der von Ihnen grundsätzlich gewählten Behandlungszeit stärker von therapeutischen als von betriebswirtschaftlichen Erwägungen geleitet sind.

Dies zeigt sich besonders deutlich bei der Position 20503 (Krankengymnastische Einzelbehandlung), die beim VdAK 63 %, bei den Primärkassen 67 % des Umsatzes aller vom Therapeuten erbrachten Leistungen ausmacht:

Eine Behandlungsdauer von 30 Minuten wird von der überwiegenden Mehrheit für therapeutisch optimal erachtet. Eine noch eindeutigere Mehrheit ist jedoch der Auffassung, daß unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Behandlung von max. 20 Minuten optimal sei, da dann entsprechend mehr Patienten je Behandler und Tag behandelt werden könnten.

Daß dennoch eine deutliche Mehrheit der befragten Therapeuten tatsächlich 30 Minuten behandelt, zeigt, daß die Qualität ihrer Behandlung von den Therapeuten stärker gewichtet wird, als ihre Verdienstmöglichkeiten.

Diese Erkenntnis ist vor allem auch deshalb bemerkenswert, da die Vergütung für ambulante physiotherapeutische Leistungen der Primärkassen Westfalen-Lippe im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet niedrig ist.

Auch im Rahmen einer offenen Frage in Bezug auf die weiteren Verhandlungen mit den Kostenträgern sprachen sich die Befragten mehrheitlich gegen eine Herabsetzung der Behandlungszeit aus.

C. Die Ergebnisse im einzelnen

1. Krankengymnastische Einzelbehandlung (Pos. 20503)

Regelbehandlungsdauer VdAK: 15 - 25 min

Regelbehandlungsdauer Primärkassen: 20 - 30 min.

praktizierte Behandlungszeit:

Das bedeutet, daß die Therapeuten in puncto Behandlungsdauer den Durchschnitt selbst der längeren der beiden Regelbehandlungsdauern noch überschreiten.

Therapeutisch optimale Behandlungszeit:

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit:

Entscheidend ist somit, daß insg. 94 % der antwortenden Therapeuten eine Behandlungszeit von max. 25 Minuten für wirtschaftlich vertretbar halten, dennoch aber von mehr als 50 % der Therapeuten i.d.R. länger behandelt wird ( Abb. 1).

2. KG auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath o. Vojta) bei Kindern (Pos. 20703)

Regelbehandlungszeit VdAK: 30 - 45 Min.

Regelbehandlungszeit Primärk.: 35 - 45 Min.

Praktizierte Behandlungszeit:

Therapeutisch optimale Behandlungszeit:

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit:

3. KG auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta o. PNF) bei Erwachsenen (Pos. 20704)

Regelbehandlungszeit VdAK: 25 - 35 Min.

Regelbehandlungszeit Primärk.: 25 - 35 Min.

Praktizierte Behandlungszeit:

Therapeutisch optimale Behandlungszeit:

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit:

4. Manuelle Therapie (Pos. 21201)

Regelbehandlungszeit VdAK: 15 - 25 Min.

Regelbehandlungszeit Primärkassen: 20 - 30 Min.

Praktizierte Behandlungszeit:

Therapeutisch optimale Behandlungszeit:

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit:

5. Doppelbehandlungen

Auf die Frage nach der Häufigkeit von Doppelverordnungen antworteten 55 % der Therapeuten mit "selten" und 16 % mit "gar nicht" ( Abb. 25).

Grundlage für Doppelbehandlungen bildeten überwiegend neurologische Erkrankungen, die

68 % der Fälle, in denen Doppelbehandlungen durchgeführt wurden, ausmachten (Abb. 28), gefolgt von den orthopädischen (18 %) und den rheumatischen Erkrankungen (9 %).

Betrachtet man die den Doppelverordnungen zugrunde liegenden Erkrankungen im einzelnen, so ist der Apoplex bzw. die Hemiplegie mit über 20 % die am häufigsten genannte Erkrankung, die zur Doppelbehandlung führt, gefolgt von der MS (11 %) und den Querschnittslähmungen / Paraplegien (8 %, Abb. 29). Mit 16 % schlagen "sonst. Neurologische Erkrankungen" zu Buche, dahinter verbergen sich Nennungen wie ALS, Alzheimer oder Polyneuropathie, aber auch allgemeine Formulierungen, wie "neurologische Erkrankungen".

Im Bereich der orthopädischen Diagnosen verursachen die Traumen/Polytraumen mit knapp

7 % ebenso viel Doppelbehandlungen wie die WS-Syndrome (Abb. 29).

6. Kombinationsverordnungen

Auf die Frage nach der Häufigkeit von Kombinationsverordnungen antworteten 66% der Therapeuten mit "selten" und nochmals 5 % mit "gar nicht" (Abb. 26).

In den Fällen, in denen Kombinationsbehandlungen verordnet wurden, wurde in erster Linie KG mit Wärme bzw. Kälte kombiniert (Abb. 27).

So waren über 20 % der Kombinationsbehandlungen Kombinationen von KG und Wärme, wobei innerhalb der Wärmebehandlungen die Fango-Packungen (11,65 %) dominieren.

"KG und Eis" wurden in knapp 16 % der "Kombinationsfälle" miteinander kombiniert, mit

11 % stellt aber auch die Kombination "KG und Massage" einen großen Anteil unter der Kombinationsverordnungen.


Abbildung 1

Überwiegende Behandlungszeit, absoulute Werte

Abbildung 2

Therapeutisch optimale Behandlungszeit, absoulute Werte

Abbildung 3

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit, absoulute Werte

Abbildung 4

Überwiegende Behandlungszeit in %

Abbildung 5

Therapeutisch optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 6

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 7

Überwiegende Behandlungszeit in %

Abbildung 8

Therapeutsich optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 9

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 10

Überwiegende Behandlungszeit in %

Abbildung 11

Therapeutisch optimale  Behandlungszeit in %

Abbildung 12

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 13

Überwiegende Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 14

Therapeutisch optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 15

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 16

Überwiegende Behandlungszeit in %

Abbildung 17

Therapeutisch optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 18

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 19

Überwiegende Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 20

Therapeutisch optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 21

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit, absolute Werte

Abbildung 22

Überwiegende Behandlungszeit in %

Abbildung 23

Therapeutisch optimale Behandlungszeit in %

Abbildung 24

Wirtschaftlich optimale Behandlungszeit in %

 

Abbildung 25

Häufigkeit Doppelbehandlungen in %

Abbildung 26

Häufigkeit Kombinationsverordnungen in %

Abbildung 27

Kombinationsverordnungen - Art der Kombination in %

  MT Massage Eis Elektro Ultraschall Lymphdrainage
KG 7,63 10,84 15,66 5,62 0,40 2,81
Manuelle   0,80 0,80 0,40    
Massage 0,40 0,40        
Lymphdr.            
             
  Fango Moor Heißluft Heiße Rolle Wärme allg. Summe Wärme
KG 11,65 0,80 4,82 1,20 2,01 20,48
Manuelle 2,81   0,40     3,21
Massage 8,43 0,80 8,03 0,40   17,67
Lymphdr.         1,20 1,20
             
             
  Traktion Schlingentisch Extension groß Summe Extension    
KG 2,01 4,02 3,61 9,64    
Manuelle       0,00    
Massage       0,00    
Lymphdr.       0,00    
             
             
  Bewegungsbad Hydrotherapie Trainingsther. Gehschulung    
KG 0,40 0,40   0,40    
Manuelle     0,40      
Massage   0,40        
Lymphdr.            

Abbildung 28

Doppelbehandlung: Bei welchen diagnosen? Anteile der Diagnosegrupper in %

Abbildung 29

Doppelbehandlungen: bei welchen Diagnosen? Diagnosen & Syndrome - Anteile in %


Adresse:

Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten - IFK e.V

Königsallee 178a
44799 Bochum
Fon: 0234/72026
Fax: 0234/72639

Internet: IFK-Bundesverband

E-Mail: IFK.Bundesverband@t-online.de


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