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Um Ihnen die Arbeit mit unserem Praxisverwaltungsprogramm adad9 so leicht wie möglich zu machen, erhalten Sie bei Kauf ein ausführliches Handbuch im Ringbuch und zusätzlich ein kurz gehaltenes Handbuch für 'Schnellstarter'. Ausserdem bekommen Sie im Programm zu jedem Eingabefeld eine kontextsensitive Hilfe durch Drücken der Funktionstaste F9. Sollten Sie trotzdem einmal nicht weiter wissen, hilft Ihnen der 'freundliche Herr' von der Hotline gerne weiter. Die Hotline ist dazu werktags in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Rufnummer 08031/86500 besetzt. Dieser Service steht Ihnen nach Kauf der adad9- und adad95-Praxisverwaltung für 3 Monate kostenlos zur Verfügung. Bei Kauf unserer ADTax-Version erhalten Sie diesen Service 30 Tage gratis. Sollten Sie diesen Service auch weiterhin nutzen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag, auch Softwarepflegevertrag genannt, mit uns abzuschliessen, der noch zusätzliche Leistungen enthält. Unser Muster-Software-Service-Vertrag: |
Muster unseres Software - Service - Vertrages
Der Software-Service-Vertrag wird geschlossen zwischen Ridler Datentechnik, nachfolgend "Lieferant" genannt, und Ihnen, nachfolgend "Kunde" genannt.
Der Vertrag umfaßt die im folgenden Anhang genannten Leistungen für das Programmpaket
adad9 in der Liteversion Standardversion Vollversion Mandantversion
Ihre Lizenz-Nr.:3000xxxx
gültig vom jeweils 01. oder 15. des Monats für 1 Jahr
zum Preis von DM xx,- je Monat zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Wartungsvertragskosten sind jährlich im voraus zu entrichten und werden bei Rechnungsstellung sofort fällig.
Vertragsgegenstand
- Die nachstehenden Servicebedingungen gelten für die Softwareprodukte des Lieferanten, die dem Kunden geliefert wurden, soweit nicht andere schriftliche Vereinbarungen bestehen.
- Die Serviceleistungen beziehen sich auf die vom Lieferanten erstellte und beim namentlich genannten Kunden installierte Software.
Umfang der Serviceleistungen
Zu den Serviceleistungen gehören:
- die Weitergabe von Produktverbesserungen, die der Lieferant entwickelt hat. Alle gesetzlichen Änderungen und die Weiterentwicklung der bestehenden Software werden umgehend berücksichtigt. Viele Anwenderwünsche und programmtechnische Verbesserungen werden umgesetzt und stehen auch Ihnen zur Verfügung
- eventuelle Änderungen, die vom Gesetzgeber verursacht werden und zur Nutzung der branchenspezifischen Software notwendig sind.
- die Zusendung der jeweils neuesten Softwareversion.
- die Zusendung neuer oder Anpassung vorhandener Dokumentationsunterlagen.
- telefonische Hilfestellung bei Bedienungsproblemen zu den jeweils gültigen Hotlinezeiten.
- Sonderkonditionen bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen
(z.B.: Chipkartentastatur, Zusatzprogramme, Fahrtkosten).- Sonderkondition beim Umstieg auf adad95 für Windows 95
- Internet-Präsenz von Ridler Datentechnik und damit Zugriff auf wertvolle Informationen
Diese Serviceleistungen werden durch die pauschale Servicegebühr abgegolten.
Die beim Versand von Software und Dokumentation entstehenden Verpackungs- und Versandkosten werden nach Aufwand dem Wartungsvertragsinhaber in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus kann der Kunde folgende Zusatzleistungen in Anspruch nehmen:
- Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, sofern für dieses vom Lieferanten eine entsprechende Version angeboten wird.
- Umstellung der Software auf ein anderes Hardwaresystem, sofern für dieses vom Lieferanten eine entsprechende Version angeboten wird.
- Kundenspezifische Änderungen der neuesten Version
Diese Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
Servicevoraussetzungen
- Dem Kunden wird die jeweils neueste Version zur Verfügung gestellt. Gewartet wird nach der Zusendung von Updates auch nur die jeweils neueste Version der Software.
- Für Serviceleistungen, die im Haus des Kunden durchzuführen sind, wird ein im gegenseitigen Einverständnis festgelegter Termin genannt.
- Ergeben sich durch Aktualisierung oder Produktverbesserungen Änderungen in der Datenstruktur, setzt der Lieferant bereits vorhandene Daten nur gegen Aufwandsberechnung in das neue Format um, wenn die Software des Kunden vor der verbesserten Version nicht auf dem zu diesem Zeitpunkt neuesten Stand war.
Gewährleistung
- Auftretende Mängel teilt der Kunde unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich mit. Gegebenenfalls sind Beispiele und Kopien der Originaldatenträger beizufügen. Fernschriftlich eingesandte Fragestellungen werden vorrangig beantwortet.
- Der Lieferant verpflichtet sich, Mängel in der Software während der Vertragslaufzeit in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
- Kommt der Lieferant der Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb der angemessenen Frist nicht, oder nicht vertragsmäßig nach, so kann der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist diesen Servicevertrag kündigen.
Vertragsverletzung, Haftung
Gewährleistungen richten sich nach dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag.
Preise, Nebenkosten, Fälligkeiten
- Der Servicepreis richtet sich bei allen Programmen nach der aktuellen Preisliste. Er ist jährlich im Voraus zu entrichten und wird bei Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung des Kunden erfolgt ohne Abzüge; das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung wird ausgeschlossen. Mit dieser Gebühr sind alle Leistungen gemäß Ziffer 2, Absatz 1 abgegolten.
- Die vom Kunden gewünschten Serviceleistungen gemäß Ziffer 2, Absatz 2 erfolgen gegen Berechnung der geleisteten Stunden. Der Stundensatz richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
- Reisezeiten werden nur zu 50%. Reisekosten entsprechend dem Anfall berechnet. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
- Vergünstigungen bei Gruppenschulungen (Seminaren) des Lieferanten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vertragsbeendigung
Der Wartungsvertrag wird jeweils auf 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich jeweils um 1 Jahr. Er ist von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Wartungsvertrages schriftlich kündbar.
Sonstiges
- Vertragsänderungen werden Bestandteil dieses Vertrages; sie erhöhen gegebenenfalls den monatlichen Wartungspreis. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
Ende des Musters Softwareservicevertrag
Für den Softwarepflegevertrag unserer ADTax und adad95 berechnen wir 1% vom Programmkaufpreis je Monat, mindestens jedoch DM 35.- (Preise zzgl. 15% MwSt.). Für adad95, bei dem bedingt durch Windows95 vielfältige Fehlermöglichkeiten entstehen können, berechnen wir DM 46.- DM (Preise zzgl. 15% MwSt.). Der Betrag für den Softwarepflegevertrag ist jährlich im voraus zu entrichten.
Bei Abschluß des Servicevertrages innerhalb von vier Wochen nach Kauf (gerechnet ab Post-/Paketausgang Rosenheim) gewähren wir einen Rabatt von 20 % auf den ersten Jahresbetrag.
Beispiele:
adad9-Version | Monatsbetrag | Jahresbetrag | bei Abschluß innerhalb 4 Wochen nach erstmaligem ADTax/adad9/adad95-Kauf beträgt der Jahresbetrag: |
Liteversion | DM 35.- | DM 420.- | im ersten Jahr: DM 336,- ab dem zweiten Jahr: DM 420.- |
Standardversion | DM 35.- | DM 420.- | im ersten Jahr: DM 336,-- ab dem zweiten Jahr: DM 420.- |
Vollversion | DM 35.- | DM 420.- | im ersten Jahr: DM 336,- ab dem zweiten Jahr: DM 420.- |
Mandantversion | DM 46.- | DM 552.- | im ersten Jahr: DM 441,60 ab dem zweiten Jahr: DM 552.- |
adad95 | DM 46.- | DM 552.- | DM 540.- |
adad95, je zusätzlichen Mandanten zzgl. | DM 11.- | DM 132.- | DM 132.- |
adad95, je zusätzlichem Netzwerkarbeitsplatz zzgl. | DM 7.- | DM 84.- | DM 84.- |
Auch ohne Softwarepflegevertrag steht Ihnen unter der Hotlinenummer 08031/86500 unser telefonischer Ratgeber zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, daß wir für diesen personalintensiven Service DM 30.- (zzgl. 15% MwSt.) je Anruf berechnen müssen, wenn Ihre dreimonatige Servicezeit nach dem Kauf von adad9 und adad95 bzw. 30 Tage nach dem Kauf von ADTax abgelaufen ist.