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Therapie und Praxis 2/3.97


Pressemitteilung:

Heilmittel nach wie vor verordnungsfähig

Heilmittel, also Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sind nach wie vor in vollem Umfang verordnungsfähig, und es gibt keinen Grund für Vertragsärzte, Patienten diese Leistungen nicht zu verschreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände in Deutschland ausdrücklich hin.

Offensichtlich sind viele Ärzte in ihrem Verordnungsverhalten verunsichert, bedingt durch die Diskussion um mögliche Überschreitungen des >>Arznei- und Heilmittelbudgets<<, die in den letzten Monaten des Jahres 1996 intensiv geführt wurde. Diese Problematik sei nun aber deutlich entschärft, da für das Jahr 1997 ein neues Budget zur Verfügung stünde, betont die Arbeitsgemeinschaft, so daß Ärzte wieder zu einer Normalisierung ihres Verordnungsverhaltens zurückfinden sollten.

Zudem werden die Ärzte durch die Vorschläge der Regierungskoalition zur dritten Stufe der Gesundheitsreform offensichtlich irritiert. In diesem Zusammenhang gilt jedoch: Keines der beiden z. Z. diskutierten Reformgesetze ist bereits in Kraft, vielmehr ist mit dem Inkrafttreten des für die Versorgung mit Heilmitteln bedeutenderen 2.GKV-Neuordnungsgesetzes nicht vor dem 1.Juli 1997 zu rechnen.

Entscheidend ist aber, daß nach dem wiederholt bekundeten politischen Willen der Regierungskoalition die Ausgrenzung der Heilmittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wohl >>vom Tisch ist<<. Diese wäre möglich geworden, wenn die Krankenkassen wie von ihnen angekündigt, den ihnen im Gesetzentwurf zugedachten Gestaltungsspielraum zur völligen Ausgrenzung von Heilmitteln genutzt hätten. Die Koalition hat jedoch in der Zwischenzeit unmißverständlich deutlich gemacht, daß eine solche Ausgrenzung nicht in ihrem Sinne sei und eine Änderung des Gesetzesentwurfes erfolgen wird.

Das bedeutet: Eine Verweigerung von Heilmittelverordnungen durch die Ärzte mit der Begründung, diese würden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen übernommen, ist völlig falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.

An der Höhe der Zuzahlung durch den Patienten von derzeit 10 Prozent ändert sich vorläufig nichts, da auch hierzu bislang keine Gesetzesänderungen erfolgt sind.

Die Arbeitsgemeinschaft der Heilmittelerbringer in Deutschland appelliert auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen, durch sachgerechte Informationen dazu beizutragen, die Verunsicherung ihrer niedergelassenenen KollegInnen abzubauen, um zu einer patientengerechten Verordnungspraxis zurückzufinden.

 


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