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Münchner Merkur vom 22./23.02.97


Frauenarzt will Status seines Berufes klären lassen

Von Olav Barkowsky

München - In Zeiten leerer Kassen fangen auch Ärzte an, über ihr Gehalt zu klagen. Reglementierungen durch die Krankenkassen und wechselnde Werte der Punkte, mit denen die Ärzte ihre Tätigkeit abrechnen, lassen einen Münchner Frauenarzt an der Freiheit seines Berufes zweifeln.

Er stellte deswegen den Antrag auf einstweilige Verfügung, den Status niedergelassener Ärzte gerichtlich zu klären. Gestern war der Erörterungstermin im Münchner Sozialgericht. Zu entscheiden gab es noch nichts.

Der Vorsitzende der 33.Kammer wies daraufhin, daß die Klärung, ob Ärzte ein en freien Beruf ausüben oder ein angestelltenähnliches Arbeitnehmerverhältnis mit den Kassenärztlichen Vereinigungen haben, nur vom Bundesverfassungsgericht vorgenommen werden müsse. Die Chancen, daß sich die Verfassungsrichter des Falles annehmen, seien aber gering. Der Frauenarzt ließ trotz des Einwandes des Richters den Antrag bestehen.

Der Richter wies auch noch daraufhin, das die Gesetzgebung im Gesundheitsbereich auch eine politische Angelegenheit sei, und nur durch die Wahl einer anderen Regierung geändert werden könne.