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Schreiben bzgl. Datenschutz im Bereich nichtöffentlicher Stellen


Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

DSB/1 - 165 - 100 (Geschäftszeichen bitte bei Antwort angeben)

München, 30.09.1993

Telefon (0 89) 21 65-2483

  • Herrn

    Xxxxx Xxxxxxx

    Xxxxxxxxxstr. xx

    83024 Rosenheim

    Datenschutz im Bereich nichtöffentlicher Stellen

    Zu Ihrem Schreiben vom 25.9.1993

    Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx!

    Ihre Anfrage, für die ich Ihnen danke, betrifft den Bereich nichtöffentlicher Stellen.

    Dem Datenschutzbeauftragten ist nach dem Gesetz die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen, d.h. bei bayerischen Behörden übertragen. Für die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen (privatwirtschaftlichen) Bereich sind die Regierungen zuständig, die der Aufsicht des Bayer. Staatsministeriums des Innern unterstehen.

    Ich habe deshalb Ihr Schreiben zur Bearbeitung an die Regierung von Oberbayern, 80534 München abgegeben.

    Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

    Mit freundlichen Grüßen

    I.V.

    von Jan (Direktor)

  • Postanschrift: Postfach 22 OO 11 • 80535 München Dienstgebäude: 80538 München (Lehel) • Wagmüllerstraße 18 Telefon: (0 89) 21 65 - 24 85 • Telefax: (0 89) 29 64 89