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Im Sommer hieß es, daß alle Praxen sich zu einem Testverfahren anmelden müssen (Kleine Feinheit: es ging immer nur um die Anmeldung, nicht die tatsächliche Durchführung.). Dieses Testverfahren war bereits damals eine sehr praxisferne Idee. Im Oktober 1996 sind die zuständigen Stellen der Kassenverbände auf die Idee gekommen, daß es sinnvoller wäre, wenn die jeweilige Software getestet wird, und nicht, ob die einzelne Praxis im Stande ist, eine Diskette zu beschreiben. So wurde dann im Oktober das ganze Testverfahren abgeblasen. Statt dessen wurde eine unabhängige Stelle damit beauftragt, die Disketten der jeweiligen Software zu testen (Erste Prüfung: Gebühr von 500,-- DM, jede weitere Prüfung DM 200.-).
Also sind dann alle Softwarehersteller und Abrechnungsstellen aufgefordert gewesen, Probedisketten zu erstellen und prüfen zu lassen. Damit wird dann die jeweilige Software zertifiziert und alle Anwender, die mit dieser Software abrechnen, wissen, daß damit korrekte maschinenlesbare Disketten erstellt werden.
Mitte Dezember ist nun das Schreiben "Stellungnahme der Krankenkassen" vom IKK Bundesverband ausgesandt worden. Da das Schreiben etwas indirekt formuliert ist, hier eine Zusammenfassung mit der Schlußfolgerung, die Sie als Leistungserbringer betrifft.
Zuerst wird festgestellt, daß nach der gesetzlichen Vorgabe, die maschinenlesbare Abrechnung zum 1.1.1997 beginnen muß. Das heißt, der Gesetzgeber hat ein Ultimatum gesetzt und die Verbände haben sich auch selbst unter terminlichen Druck gesetzt, indem sie immer wieder den 1.1.97 als Einführungsdatum genannt haben. Tatsächlich aber läuft das Zertifizierungsverfahren der Software sehr schleppend, es sind keine Datenannahmestellen genannt (bzw. wieviele Annahmestellen es überhaupt geben wird), kein Verschlüsselungsverfahren definiert, die Annahmestellen und -modalitäten der Rezepte ungeklärt, usw.... . Technisch und organisatorisch sind die Kassen schlicht nicht in der Lage, eine Abrechnung per Diskette entgegenzunehmen. Und nach mehrmaligen Verschiebungen des Einführungstermins war es den Kassen diesmal offensichtlich ohne Gesichtsverlust nicht möglich, den 1.1.97 wiederum zu verschieben. Also bedienen sie sich des Tricks der "Erprobungsphase". Eigentlich sollte diese ursprünglich ja im vergangenen Sommer beginnen, damals hat man das aber mit der Anmeldung (s.o.) erst einmal ad absurdum geführt. Jetzt wird also diesmal der 1.1.97 als Beginn der Erprobungsphase erklärt. Gleichzeitig geschieht dies nur unter Vorbehalten, nämlich
Die Daten müssen verschlüsselt werden. Das ist aber noch nicht möglich, da es keine technische Definition hierfür gibt.
Da es keine Verschlüsselung gibt, dürfen die Daten nicht an die später dafür zuständige Sammelstelle (z.B. debis) geschickt werden. Deswegen kann die maschinenlesbare Abrechnung noch nicht eingeführt werden.
Damit der 1.1.97 als Termin gehalten werden kann, kann man die Diskette (unverschlüsselt) an die jeweilige Kasse (z.B. AOK) schicken.
Dies ist aber erst dann möglich, wenn von der jeweiligen Kasse eine Datenannahmestelle benannt worden ist. Da dies sinnvollerweise eine externe Stelle (wie z.B. debis) sein wird, stoßen wir wieder auf das Problem der Verschlüsselung (siehe 1.). Die AOK kann die Daten aber auch direkt entgegennehmen.
Sollte die AOK die Daten direkt entgegennehmen, wird die AOK nicht in der Lage sein, aufgrund dieser Disketten eine Abrechnung durchzuführen. Also muß trotzdem auf jeden Fall weiterhin wie bisher eine Abrechnung auf Papier durchgeführt werden.
Dies ist dann die "Erprobungsphase". Um diesmal keinen Termin absagen zu müssen, ist deren Ende nicht festgelegt.
Zu 1.)
Die Verschlüsselungstechnik ist eine relativ einfache Technik.Es gibt mehrere einfache,
kostengünstige Verfahren, die sofort ohne großen Aufwand zu realisieren wären.
Zu 2.)
Diese Regelung gibt der Datenschutzbeauftragte vor. In Wirklichkeit sind diese externen
Stellen nach wie vor noch überhaupt nicht benannt. Es ist noch nicht einmal bestimmt,
wieviele Annahmestellen es geben wird. Es sind verschiedene Modelle denkbar, z.B. eine
Datenannahmestelle für die AOKs, und eine für alle anderen Kassen. Bei jeder Aufteilung
auf verschiedene privatrechtliche Organistionen muß der Datenschützer zustimmen. Wenn
eine Organisation aber zu viele Daten entegegen nimmt, wird der Datenschutzbeauftragte
ganz sicher nicht zustimmen, da die Folgen eine Datenmißbrauchs dann zu hoch sind. Die
fehlende Verschlüsselung ist also an dieser Stelle ein willkommener Anlaß für das
völlig ungeklärte Problem des Datenschutzes.
Zu 3.)
Diese Regelung dient einzig und allein einem Zweck: Der 1.1.97 wird formal eingehalten.
Das damit eine Abrechnung gar nicht möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zu 4.) und 5.)
Diese Regelung ist ein Schildbürgerstreich erster Güte: Die Kassen müssen zuerst einmal
eine Datenannahmestelle benennen. Ist dies eine externe Stelle, muß vorher die
Verschlüsselung geregelt sein. Dann aber könnte die Abrechnung komplett auf Diskette
umgestellt werden und eine Papierabrechnung wäre nicht mehr nötig. Dies trifft auch für
den Fall zu, wenn die Kasse selbst die Daten entgegennehmen würde. Und wenn die Kasse die
Daten selber verarbeiten könnte, bräuchte sie sich gar nicht mehr um eine zukünftige
externe Stelle zu kümmern. Tatsächlich können die Kassen gar nicht in so kurzer Zeit
die dafür notwendige Infrastruktur schaffen (neue Hardware, neue Software, neue
Rechenzentren, Qualifikationen für die Mitarbeiter,...). Nicht nur, daß dies mehrere
Millionen kosten würde, es würde auch dem gesamten Sinn und Zweck der maschinenlesbaren
Abrechnung widersprechen. Also scheint es so, als ob dies nur eine formale Regelung ist,
um den 1.1.97 einzuhalten. Es wäre unseres Erachtens für die Kassen die intelligenteste
Lösung, zwar die Disketten entgegenzunehmen, diese aber so wie sie sind im Keller zu
stapeln und ansonsten geflissentlich zu ignorieren. Damit gäbe es keinen zusätzlichen
Aufwand bei der Abrechnung und die pünktliche Auszahlung wäre weiterhin gewährleistet.
Zu 6.)
Dadurch daß diesmal nicht versprochen wird, einen speziellen Termin einzuhalten, wird
eingestanden, daß es offensichtlich relativ schwer ist, die eigene Arbeit zeitlich
einzuschätzen. Zum anderen entsteht dadurch hoffentlich die Chance, sich vielleicht
tatsächlich einmal nur auf die praktische Umsetzung zu konzentrieren.
Zusammenfassend läßt sich folgendes feststellen:
Am 1.1.97 ändert sich gar nichts. Die Abrechnung wird weiterhin auf Papier erstellt. Es wird sich auch voraussichtlich mindestens bis zum 1.7.97 nichts ändern.
Lassen Sie sich bitte nicht verrückt machen. Dinge, die vor ein paar Monaten ganz wichtig waren, sind heute längst gestrichen, Termine die gerne als endgültig bezeichnet werden, sind bisher jedesmal verschoben worden und die Verfahren werden erst einmal geändert bevor sie angewendet werden. Wir werden Sie auf jeden Fall rechtzeitig informieren, wenn sich Entwicklungen ergeben, die Sie betreffen.
Bitte bedenken Sie auch, daß es keine Änderung geben wird, die auf einen Schlag alles ändert. Es wird einen graduellen Umstieg von der Papierabrechnung auf EDV-Abrechnung geben. Die Umstiegszeit wird mehrere Monate, wahrscheinlich sogar ein ganzes Jahr dauern. Damit aber bei der Änderung möglichst wenig zusätzliche Arbeit entsteht, ist es notwendig, daß vorher alles endgültig festgelegt ist, vorher wird sowieso nichts funktionieren. Also lassen Sie sich nicht verrückt machen, warten Sie es in aller Gelassenheit ab. Wenn es soweit sein sollte, werden Sie rechtzeitig vorher von uns hören. (Unsere Einschätzung: Vor dem 1.1.98 wird die maschinenlesbare Abrechnung nicht verbindlich eingeführt.)
Quelle: http://www.physio.de