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Informationen zum Datenträgeraustausch nach §302 Abs. V SGB


Information und Hinweise für ''Sonstige Leistungserbringer''

In den letzten Monaten wurden Sie mit Fachbegriffen aus der Welt der Datenverarbeitung überhäuft. Man redet von maschinenlesbar, von Diskettenabrechnung, von Datenübertragung per Telefonleitung, von Teilnahme am Testverfahren und von Beendigung der konventionellen Kassenabrechnung auf Papier. Aufgrund unzähliger Anfragen an unsere Hotline haben wir den gegenwärtigen Stand der Dinge für Sie zusammengefaßt.

Die Basis:

Im Zuge der Gesundheitsstrukturreform wurde gesetzlich festgelegt, daß sämtliche Abrechnungen an gesetzliche Krankenkassen per Datenträgeraustausch erfolgen sollen. Der IKK - Bundesverband in Bergisch Gladbach wurde mit der Aufgabe betraut, die verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Kassenarten unter einen Hut zu bringen und die technischen Grundlagen festzulegen.

Die Anlaufstellen:

IKK Bundesverband
Friedrich - Ebert - Straße
D- 51429 Bergisch Gladbach
Tel.: 02204-44-0 Fax: 02204-44-185

VDAK Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Frankfurter Straße 84
D- 53721 Siegburg
Tel.: 02241-108-0 Fax: 02241-108-248

AOK Bundesverband
Kortrijker Straße 1
D- 53177 Bonn
Tel.: 0228-843-0 Fax: 0228-843-502

Das Prozedere:

Jeder Selbstabrechner muß sich zum Datenträgeraustausch anmelden. Die dafür erforderlichen Formulare können bei den o.g. Kassenkopfstellen angefordert werden. Leider sind diese Formulare für Großabrechner konzipiert worden. Es werden technische Fragen gestellt die nur ein EDV - Experte beantworten kann.

Der zeitliche Ablauf:

Offiziell sollte das Testverfahren am 1. Juli 1996 beginnen. Bisher gibt es aber noch keine Sammelstellen, die Abrechnungsdaten annehmen können. Bis zum heutigen Tage (22.11.96) hat noch kein Softwarehersteller seine Software einem erfolgreichen Testlauf bei der ITSG unterziehen können. Geplant ist, ab 1. Januar 1997 ''echte'' Daten abzurechnen. Laut (inoffizieller) Mitteilung der IKK (Fr. Brüß) wird sich dieser Termin noch verschieben. Zur Zeit ist allerdings der offizielle Starttermin noch der 01.01.97. Als Hauptgrund für die voraussichtliche Terminverschiebung wurde u.a. das Thema Verschlüsselung der Daten genannt. Nach unseren Recherchen wird voraussichtlich bis Mitte 1997 noch die herkömmliche Abrechnung akzeptiert.

Der Engpaß:

Die Logistik der Annahmestellen wird bei bundesweit ca. 40.000 Selbstabrechnern im Bereich der ''Sonstigen Leistungserbringer'' schlichtweg überfordert sein. Dies ist von der federführenden Stelle (IKK-Bundesverband) bereits erkannt worden. Zur Abhilfe wurde eine Gesellschaft zur Standardisierung des Datenaustausches von Leistungserbringern mit gesetzlichen Krankenkassen gebildet. Eine der Aufgaben ist die Prüfung und Zertifizierung von Abrechnungsprogrammen. Diese Prüfung ist seit geraumer Zeit von den Softwareherstellern gefordert worden. Die Gesellschaft hat Anfang September 1996 ihre Tätigkeit aufgenommen und heißt ITSG.

Der Softwaretest:

Die Anträge werden für statistische Zwecke benötigt, um abzuschätzen, wieviele Leistungserbringer Ihre Abrechnungen per Datenträgeraustausch in welcher Form versenden. Die wichtigsten Möglichkeiten hierbei sind Datenträgeraustausch per Diskette oder per ISDN-Telefonleitung (ISDN-Karte im PC eingebaut). Das eigentliche Testverfahren wird zwischen den Annahmestellen, der ITSG und den Softwareherstellern wie z.B. Ridler Datentechnik durchgeführt. Die Softwarehersteller erhalten von der ITSG eine Prüfbescheinigung bei erfolgreich bestandenem Test. Die einzelnen Leistungserbringer rechnen ab dem Stichtag mit der geprüften Software ab.

Ihre Initiative:

Entscheiden Sie sich jetzt für adad9, eines der führenden Abrechnungs- und Praxisverwaltungsprogramme, und setzen Sie durch Antragstellung die Annahmestellen von Ihrem Vorhaben der Selbstabrechnung in Kenntnis.

Unsere Initiative:

Nach Vorgabe des IKK-, VDAK- und AOK-Bundesverbandes werden wir unsere Software adad9 entsprechend weiterentwickeln und zertifizieren lassen. Die offizielle Zulassung der Abrechnungssoftware erspart Ihnen das recht umständliche Testverfahren. Der Zeitpunkt einer Zertifizierung kann bis dato nicht festgelegt werden. Da die o.g. Gesellschaft ITSG erst am 1. September ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sehen wir einen realistischen Termin zur Zertifizierung von Software zum Jahresende 1996.

Die technischen Voraussetzungen:

Als Leistungserbringer und Selbstabrechner benötigen Sie, falls noch nicht vorhanden, einen Personal Computer kurz PC genannt. In der ersten Phase ist der Datenträgeraustausch per Diskette vorgesehen. Da jeder PC mit Diskettenlaufwerk ausgerüstet ist, wird anfänglich also keine Zusatzausstattung erforderlich sein. In der zweiten Phase werden die Daten per Datenfernübertragung zu den Leistungsannahmestellen verschickt. Hier setzt man auf das jetzt auch von der Telekom in den Medien beworbene ISDN (Integrated Services Digital Network). Die Datenübertragung mit dem eigenen PC kann per ISDN Einbaukarte sehr kostengünstig realisiert werden. Eine passende ISDN Einbaukarte mit benötigter Software ist bereits für unter 200.- DM erhältlich. So bieten wir die SO16/3 ISDN-Karte vom Marktführer TELES (über 200.000 verkaufte Karten) für nur 189.- DM zzgl. MwSt. an. Grundvoraussetzung hierfür ist mindestens ein 486er Computer mit Windows 3.x oder Windows95.

Zum Nachdenken:

Bisher war die Abrechnung für ''Sonstige Leistungserbringer'' einfach durchführbar. Der Gesetzgeber hat aber nun durch die maschinenlesbare Abrechnung gravierende Veränderungen angeordnet.

Die eigene manuelle Abrechnung

wird übergangsweise mit hohem Aufwand weiterhin möglich sein. Es wird für jede einzelne Verordnung ein DIN A4 Formular vorgeschrieben, welches handschriftlich ausgefüllt werden muß. Personenbezogene Daten werden unverschlüsselt auf dem Postweg versandt, somit ist der Datenschutz nicht gewährleistet.

Die eigene PC - Abrechnung

per Datenträgeraustausch ist nur mit zugelassener bzw. zertifizierter Abrechnungssoftware möglich. Neben der Abrechnung bietet eine Praxissoftware die Möglichkeiten einer modernen Praxisführung. Patienten werden per Versichertenkarte eingelesen, die Kartei wird sicher und schnell geführt, die Rezeptdaten bleiben greifbar und vieles mehr. Die Umsatzbeteiligungen von Mitarbeitern werden berechnet, Privatrechnungen werden ausgefertigt, das Mahnwesen kümmert sich um die unbezahlten Rechnungen. Für viele Selbstabrechner ist es von größter Wichtigkeit, daß die Daten nicht in fremde Hände gelangen und Ihnen niemand in die Karten schaut. Die angekündigten verkürzten Zahlungsziele der gesetzlichen Kostenträger bieten einen weiteren Anreiz für die eigene PC- Abrechnung. Die sensiblen Patientendaten werden verschlüsselt zur Datenannahmestelle übersandt. Datenschutz ist in hohem Maße gewährleistet.
Abschließend danken wir für Ihr Interesse. Beantragen Sie baldmöglichst Ihre eigene Abrechnung. Technische Details, benötigte Ausstattung usw. finden Sie
in unserer Web-Site.


Stand 11/96(c) 1996 Ridler Datentechnik
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung von Ridler Datentechnik!