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Datenaustausch Sonstige Leistungserbringer und gesetzliche Krankenkassen


Die Neuregelungen des Gesundheitsstrukturgesetzes haben eine Änderung der Form der Abrechnungsverfahren zwischen Sonstigen Leistungserbringern und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich werden lassen.

Ein Schwerpunkt der Neuregelung ist die Organisation und die damit verbundenen technischen Aspekte. Die bestehenden Geschäftsabläufe zwischen den Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung setzen sich allgemein aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Kommunikationsbeziehungen zusammen. Diese Kommunikationsbeziehungen mit gleichartigen Abläufen sollen nach einheitlichen Grundsätzen ausgerichtet werden. Für die Vertragspartner bedeutet die Standardisierung ein einheitliches Abrechnungsverfahren mit allen Kassenarten.

Bis auf wenige Ausnahmen werden zur Zeit die Abrechnungsverfahren ausschließlich auf der Grundlage von manuell oder maschinell erstellten Papierunterlagen abgewickelt. Dies bedeutet aber, daß z. B. maschinell erstellte Unterlagen ausgedruckt und beim Empfänger erneut für die maschinelle Verarbeitung erfaßt werden müssen. Hier ist zu erkennen, daß ein papierloser Datenaustausch erhebliche Rationalisierungsmöglichkeiten im Sinne von Wirtschaftlichkeitsvorteile beinhaltet.

Für die Beschreibung der Rahmenbedingungen des Datenaustausches wurde neben den Richtlinien eine technische Anlage erstellt. Diese technische Anlage beschreibt die für den digitalisierten Datenaustausch notwendigen organisatorischen und technischen Sachverhalte, die zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sind.

Für die Übermittlung der digitalisierten Daten sind in der technischen Anlage bestimmte Austauschformate und Strukturen vorgesehen. Die aus objektorientierter Sicht beschriebenen Funktionalitäten/ Geschäftsvorfälle sind in einer hersteller-/ und hardwareunabhängigen Struktur, dem EDIFACT-Format dargestellt.

Dem Datenaustauschverfahren im Produktionsbetrieb geht ein vereinbartes Testverfahren voraus. Ziel dieses Testverfahrens ist die gegenseitige Bestätigung der Kommunikationspartner, daß die Verarbeitung der gelieferten Informationen erfolgreich durchgeführt wurde. Das Testverfahren in diesem Sinne wird zur Zeit durchgeführt.

Kommunikationspartner im Rahmen des Datenaustausches sind die Sonstigen Leistungserbringer und die gesetzlichen Krankenkassen. Da es sich um eine reine technische Kommunikation handelt, findet die Informationsübermittlung zwischen entsprechenden Einrichtungen der Beteiligten statt. Die AOK bedient sich der eigenen Rechenzentren, die im Rahmen des Datenaustausches als Datenannahmestellen fungieren. Für jedes Bundesland ist eine solche Annahmestelle eingerichtet. Andere Kassen haben entweder eigene Annahmestellen/Rechenzentren oder bedienen sich anderer, dritter Annahmestellen wie z.B. die Fa. Debis.

Wenn es um die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen geht, spielen Sicherheitsaspekte eine entscheidende Rolle. Hochsensible Daten verlangen Sicherheitskonzepte, die die Vertraulichkeit der Daten absolut gewährleisten. In der technischen Anlage ist die Vereinbarung einer Verschlüsselung der Daten für den Transportweg vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Kombination der DES/RSA-Verschlüsselung, ein Verfahren, das nach dem heutigen Stand der Technik den höchstmöglichen Sicherheitsstandard garantiert.


Mit freundlicher Genehmigung von Physio.de.


Unsere Praxisverwaltungssoftware adad9 ist zertifiziert nach Paragraph 302 Abs. V für den Datenträgeraustausch zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern! Beim Kauf unserer Software gehen sie also kein Risiko ein, da sie ständig weiterentwickelt wird und den aktuellen Änderungen ständig angepasst wird.